Förderungen

Die Förderung der Musikkultur in Rheinland-Pfalz ist eines der zentralen Themen des Landesmusikrats. Für Vereine, gemeinnützige Initiativen oder Verbände der Musikszene gibt es zwei Förderinstrumente – das Laienmusikprogramm und die Kleinförderung.

Laienmusikprogramm

Zur Weiterentwicklung und zukünftigen Sicherung der Amateurmusik in Rheinland-Pfalz legt der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e.V. mit finanzieller Förderung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration ein Amateurmusikprogramm auf.

Durch dieses Förderprogramm können Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Kooperationsprojekte, Workshops und mehr unterstützt werden. Die Projekte müssen der Weiterentwicklung und/oder Zukunftssicherung der Amateurmusik dienen und mindestens einem der fünf thematischen Schwerpunkte des „Zukunftskonzepts Amateurmusik Rheinland-Pfalz“ zuzuordnen sein.
Bewerben können sich Vereine, gemeinnützige Initiativen oder Verbände der Amateurmusik in Rheinland-Pfalz mit Projekten, die in Rheinland-Pfalz stattfinden sollen. Antragsteller müssen beim Laienmusikprogramm nur 10% der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln tragen und der ausgewiesene Fehlbedarf soll bei mindestens 500 € liegen. Den Flyer und das Bewerbungsformular zum „Laienmusikprogramm“ sowie das „Zukunftskonzept Laienmusik Rheinland-Pfalz“ finden Sie hier zum Download:

Kleinförderung

Im Rahmen der Kleinförderung haben gemeinnützige Vereine der rheinland-pfälzischen Musikszene die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss zu stellen. Ein vereinfachtes Antragsverfahren bei Instrumentenanschaffungen sieht vor, dass sowohl vor als auch nach der Anschaffung ein Antrag gestellt werden kann. Richtlinien und Formulare zur Antragsstellung im Rahmen der Kleinförderung finden Sie hier.