Kleinförderung

Der Landesmusikrat hat zur Aufgabe, die MusikKultur in Rheinland-Pfalz zu fördern.

Im Rahmen der Kleinförderung haben gemeinnützige musiktreibende Vereine, die in Rheinland-Pfalz beheimatet sind, die Möglichkeit, schriftlich einen Antrag auf einen Zuschuss zu stellen. 

Ein seit 2008 vereinfachtes Antragsverfahren bei Instrumentenanschaffungen sieht vor, dass sowohl vor als auch nach der Anschaffung ein Antrag gestellt werden kann.

Richtlinien und Formulare zur Antragsstellung im Rahmen der Kleinförderung finden Sie hier:

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